Ab dem 20. Mai 2023 tritt die Durchführungsverordnung 2021/392 in Kraft. Dies hat Auswirkungen auf RDW-Anerkennungsträger und HU-Prüfstellen. In diesem Blog besprechen wir die neuen Verantwortlichkeiten für das Auslesen von Bordcomputern während der HU, die Beteiligung der Europäischen Kommission und was dies für die Zukunft der HU-Prüfungen bedeutet.
Neue Verordnung: Auslesen von Bordcomputern während der HU
Gemäß der Durchführungsverordnung 2021/392, die ab dem 20. Mai 2023 in Kraft tritt, müssen Fahrzeuge (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge), die seit 2021 auf der Straße unterwegs sind, während der HU ausgelesen werden. Dabei wird der tatsächliche Kraftstoff- oder Stromverbrauch erfasst. Das bedeutet, dass HU-Prüfstellen und RDW-Prüfstandorte über die richtigen Scantools verfügen müssen und die gesammelten Daten korrekt verarbeiten.
Rolle der Europäischen Kommission und der EEA
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die gesammelten Daten über den tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauch jährlich an die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur (EEA) zu melden. Durch das Auslesen der Bordcomputer kann die Europäische Kommission den Kraftstoff- und Energieverbrauch der Fahrzeuge genau überwachen. Bei Abweichungen können gegebenenfalls Folgeuntersuchungen eingeleitet werden.
TÜV und die neuen Verantwortlichkeiten der RDW-Anerkennungsträger
Anerkennungsträger müssen während der TÜV-Prüfung die Bordcomputer der Fahrzeuge auslesen und diese Daten an die RDW übermitteln. Derzeit befindet sich die RDW im Austausch mit Anbietern von Auslesegeräten, um zu bestimmen, wie diese Daten auf einfache und schnelle Weise übermittelt werden können. Anerkennungsträger werden noch vor Jahresende zu diesem Thema informiert.
Die Bedeutung des Auslesens von Bordcomputern während der TÜV-Prüfung
Die neue Durchführungsverordnung 2021/392 bringt Veränderungen für RDW-Anerkennungsträger und TÜV-Prüfstellen mit sich. Durch das Auslesen der Bordcomputer während der TÜV-Prüfung und das Melden der gesammelten Daten an die Europäische Kommission und die EEA können die Mitgliedstaaten genau überwachen und zu einem nachhaltigeren und sichereren Straßenverkehr beitragen. Dies bedeutet auch, dass Anerkennungsträger und Prüfstellen sich auf diese neuen Verantwortlichkeiten vorbereiten müssen, indem sie in die richtige Ausleseausrüstung investieren und die korrekten Verarbeitungsmethoden erlernen. Diese Veränderungen werden letztlich zu einer besseren Einhaltung der Emissionsnormen und einer saubereren, sichereren Zukunft für alle im Straßenverkehr führen.
Bemühungen zur Erleichterung der Informationsübermittlung an die RDW
Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die das Auslesen von Bordcomputern und die Übermittlung der gesammelten Daten an die RDW mit sich bringen. Deshalb arbeiten wir derzeit intensiv daran, eine Lösung zu finden, die diesen Prozess für Anerkennungsträger und TÜV-Prüfstellen einfacher und effizienter macht.
Sobald wir eine Lösung gefunden haben, die das Senden von Informationen an die RDW erleichtert, werden wir diesen Blog aktualisieren, um Sie über die neuesten Entwicklungen und die verfügbaren Tools zu informieren, die Ihnen bei der Einhaltung der neuen Verordnung helfen können.
Fazit
Die neue Durchführungsverordnung 2021/392 bringt Veränderungen für RDW-Anerkennungsträger und TÜV-Prüfstellen mit sich. Das Auslesen der Bordcomputer während der TÜV-Prüfung und das Melden der gesammelten Daten sind entscheidend für die Förderung von Nachhaltigkeit und Verkehrssicherheit. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, eine Lösung zu finden, die die Übermittlung dieser Daten an die RDW vereinfacht. Verfolgen Sie diesen Blog für zukünftige Updates zu unserem Fortschritt und den verfügbaren Lösungen.